Allgemeine Geschäftsbedingungen
Das Check In der beiden Hotels erfolgt im Hotel Bergland.
Die Zimmer können am Ankunftstag ab 14.00 Uhr bezogen werden und sollten am Abreisetag bis 11.00 Uhr geräumt sein.
Bei weniger als 3 Tagen Aufenthalt werden 15% Zuschlag berechnet. Bei vorzeitiger Abreise oder späterer Anreise wird das Zimmer in Rechnung gestellt.
Sie können bei uns mit Kreditkarte, EC-Karte oder mit Euro Bargeld bezahlen
Bei der Buchung von Einzelzimmer werden € 10,00 auf den Tagespreis eines Doppelzimmers dazugebucht.
Für Hunde berechnen wir € 6,00 pro Tag und ohne Futter.
Stornobedingungen
Bis spätestens 60 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr vom Gast bzw. vom Besteller durch einseitige schriftliche Erklärung aufgelöst werden.
Bei Stornierungen seitens des Gastes bzw. des Bestellers im Zeitraum zwischen dem 60. Tag vor dem vereinbarten Ankunftstag und dem Ankunftstag selbst ist dieser zur Bezahlung der folgenden Stornogebühren verpflichtet:
Stornierungen bis spätestens 21 Tage vor dem Ankunftstag: 30% des vereinbarten Gesamtpreises;
Stornierungen bis spätestens 15 Tage vor dem Ankunftstag: 40% des vereinbarten Gesamtpreises;
Stornierungen bis spätestens 08 Tage vor dem Ankunftstag: 50% des vereinbarten Gesamtpreises;
Stornierungen nach 8 Tage vor dem Ankunftstag: 70% des vereinbarten Gesamtpreises;
Die Stornierung muss durch einseitige schriftliche Erklärung erfolgen und spätestens innerhalb der obengenannten Zeiträume (30,15 bzw. 8 Tage) vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes/der Gäste in den Händen des Hotelbetreibers sein. Bei Nichtübernahme der gebuchten Zimmer für den vereinbarten Zeitraum ohne erfolgte Stornierung ist der Gast bzw. der Besteller zur Entrichtung von 70% des vereinbarten Gesamtpreises verpflichtet.
Als vereinbarter Preis gilt jener für Unterkunft, Verpflegung und etwaige andere Dienstleistungen. Werden nicht alle gebuchten Betten belegt bzw. storniert, bezieht sich der Prozentsatz nur auf den vereinbarten Preis für die nicht belegten bzw. stornierten Betten.
2. Regelung im Falle der vorzeitigen Abreise des Gastes
Im Falle der vorzeitigen Abreise des Gastes/der Gäste ist dieser/sind diese bzw. der Besteller zur Bezahlung des Preises für die genossenen Tage und der Bezahlung von 80% des vereinbarten Preises für die vereinbarten restlichen, aber nicht in Anspruch genommenen Dienstleistungen verpflichtet.
3. Reiserücktrittsversicherung
Vor Reiseantritt kann schon einmal etwas passieren, mit einer Stornoversicherung sind Sie finanziell abgesichert:
4. Gruppenreisen
Als Gruppenreisende werden gemeinsam reisende Personen betrachtet, die vom Besteller und vom Hotelbetreiber als eine Einheit angesehen werden.
Als Gruppe gilt eine Reisegemeinschaft mit einer Mindestteilnehmerzahl von 15 Personen. Bis spätestens 60 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag der Gäste muss der Besteller dem Hotelbetreiber die Anzahl der Gäste durch eine schriftliche Mitteilung bekannt geben. Wenn Reservierungen einzelner Mitglieder einer Reisegruppe oder die gesamte Reisegruppe storniert werden, finden die in Punkt 1 und 2 angeführten Stornobedingungen Anwendung.
Allgemeine Vertragsbedingungen gemäß Art. 1382 ZGB, welche bei Beherbergungsverträgen zwischen dem Beherbergungsbetrieb „Sonnenhotels“ und Gästen bzw. Bestellern Anwendung finden.