Hotel Gurschler

Halbpension Inklusivleistungen

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Unser Halbpension Inklusivleistungen:

  • Gesundes Vitalfrühstücksbüffet mit selbstgebackenem Brot – hauseigenen Bergkräutertee
  • SonnenhotelEnergiepluver – Kräuter und Fruchtpräparate – hausgemachte Marmelade uvm.
  • 5-gängige Abend-Wahlmenüs mit regionalen Produkten – einheimischem Fleisch – frischen Kräutern aus der Natur Salate vom Buffett aus dem hauseigenen „Kräuter Salat und Gemüsegarten“
  • Auf Wunsch: Glutenfrei – Laktosefrei – Vegetarisch – Vegan
    oder auf andere Nahrungsmittelallergien und -Unverträglichkeiten abgestimmt
  • Verschiedene Spezialitätenabende
  • Kräutervorträge und Verkostung der hauseigenen Liköre
    Zubereitung von Kräutersalzen, Wurzelpräparaten, Salben und Tinkturen
  • Livemusik von „David und Klaus“ den Siegern des „Grand Prixes der Volksmusik“ und Chef des Hauses
  • Jede Woche 3 geführte Themenwanderungen zu den jeweiligen Wochenthemen z.B. Kräuterwanderungen – Waldwanderungen – Gipfelwanderungen uvm.
  • Gratis Eintritt ins Erlebnisschwimmbad St. Leonhard, 7 Gehminuten entfernt
  • Finnische Sauna – Türkisches Dampfbad – Solarium inklusive

 

Was sie sonst noch wissen sollten

  • Für Hunde berechnen wir einmalig Euro 20,00 nach Absprache
  • Bei Ankunft nach 19 Uhr bitten wir unsere Gäste, uns dies mitzuteilen.
  • Am Anreisetag sind die Zimmer ab 14 Uhr bezugsfertig.
  • Am Abreisetag sind die Zimmer bis 10 Uhr freizugeben.
  • Stornierungen – klingt ärgerlich und ist ärgerlich, für alle. Schade wenn Zimmer frei bleiben, obwohl andere gerne gekommen wären. Andererseits: Jedem kann was dazwischenkommen. Unsere Bitte: informieren Sie uns rechtzeitig. Wir versuchen tolerant zu sein. Bei kurzfristiger Stornierung berechnen wir das Zimmer für 3 Tage – das Gleiche gilt bei vorzeitiger Abreise.

 

Ortstaxe

Mit 1. Jänner 2014 wird in Südtirol die Ortstaxe eingeführt. Die Einnahmen aus der Ortstaxe werden für den Ausbau und die Erhaltung von Infrastrukturen und Dienstleistungen, sowie für die Organisation von kulturellen und sportlichen Veranstaltungen eingesetzt. Die Ortstaxe wird pro Gast und Nächtigung von den Beherbergungsbetrieben eingehoben. Die Höhe dieser kommunalen Abgabe beträgt € 1,70. Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren sind von der Abgabe befreit. Die Ortstaxe wird bei Abreise fällig und ist in der Rechnung gesondert ausgewiesen.